Sobald Pflegekinder einen eigenen Verdienst haben (Ausbildungsvergütung) müssen sie ihren Anteil am Unterhalt gem. §93 SGB VIII leisten. 75% der Ausbildungsvergütung muss an das Jugendamt abgetreten werden. Das ist aus Sicht der betroffenen unfair und führt in vielen Fällen zum