Beschluss des Bundesrates

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Der Bundesrat hat in seiner 1004. Sitzung am 7. Mai 2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 22. April 2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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