Gleich zu Beginn gibt es Neues zu unserem Dauerthema in Sachen 75 % Regelung. Die Abgaben der jungen Erwachsenen sollen auf 25 % gesenkt werden. Dies ist aber nur ein kleiner Teil der Neuerungen. Den Link zum vollständigen Gesetzentwurf findet ihr
Gleich zu Beginn gibt es Neues zu unserem Dauerthema in Sachen 75 % Regelung. Die Abgaben der jungen Erwachsenen sollen auf 25 % gesenkt werden. Dies ist aber nur ein kleiner Teil der Neuerungen. Den Link zum vollständigen Gesetzentwurf findet ihr
Nun sind wieder viele PK in die Berufsausbildung gegangen und die allseits unliebsame Diskussion über die 75% Eigenleistung vom Ausbildungsentgelt ist wieder voll im Gange.(Es gibt auch Jugendämter, die einen geringeren Eigenanteil abverlangen) Auch die Art der Berechnung ist strittig.
Am 06.02.2019 berichtete Spiegel TV über das Leben von betroffenen Kindern in einer Pflegefamilie aus Dithmarschen. Was ist eigentlich FASD? Womit haben Betroffene zu kämpfen? Was bedeutet die Diagnose für Pflegefamilien? Das lebenslange Leiden der Kinder – Alkohol während der
Erfolgt durch das Familiengericht ein Eingriff in die elterlichen Sorgerechte, muss der Richter angemessen handeln. Er muss abwägen, welche Teile der elterlichen Sorge im Interesse des Kindeswohles entzogen werden müssen und welche bei den Eltern verbleiben können („so wenig wie
Pflegeeltern können sich von den leiblichen Eltern oder vom Vormund ihres Pflegekindes eine Vollmacht unterzeichnen lassen, in der die Entscheidungsbefugnisse, die ihnen gem. § 1688 Abs. 1 BGB zugestanden werden (Alltagsentscheidungen), ausgeweitet werden. Denkbar ist, dass die leiblichen Eltern /
Verfahrenspfleger / Anwalt des Kindes Was ist ein Verfahrenspfleger? Gem. § 50 Abs. 2 FGG ist bei familienrechtlichen Verfahren ein Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) einzusetzen, wenn 1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,
Seit der Novellierung des Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 haben gem. § 1685 Abs. 2 BGB auch „enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung)“, ein Umgangsrecht. Hierunter sind nach geltender Rechtsauffassung auch
Die gesetzlichen Grundlagen zur Elterlichen Sorge finden sich im BGB § 1626. Die Elterliche Sorge besteht aus der Personensorge und der Vermögenssorge. Die Personensorge beinhaltet gem. § 1631 Abs.1 BGB die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes sowie die Bestimmung
Wenn sich Situation der leiblichen Familie eines Pflegekindes stabilisiert hat und nach Einschätzung der Fachkräfte die Erziehungsaufgabe dort wieder wahrgenommen werden kann, ist zu prüfen, ob eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie erfolgen kann. Hierbei sind viele Faktoren zu
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist