Pflegeelternverein-Dithmarschen e.V.
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Namensänderung

VG Aachen: Erleichterte Voraussetzungen zur Namensänderung von Pflegekindern

VG Aachen: Erleichterte Voraussetzungen zur Namensänderung von Pflegekindern

Mit Urteil vom 29.08.2006 (Aktenzeichen: 6 K 1114/06) hat das Verwaltungsgericht Aachen hervorgehoben, dass die Schwelle zur Namensänderung bei Pflegekindern niedriger anzusetzen ist, eine Namensänderung also erleichtert möglich sein soll. Das Gericht führt in dem Urteil aus: „Gem. dem danach

PeDi 11. Februar 201714. Februar 2017 Namensänderung Keine Kommentare Weiterlesen

Namensänderung von Pflegekindern

Namensänderung von Pflegekindern

Viele Pflegeeltern kennen diese Problematik: Sie haben, teilweise seit längerer Zeit, ein Pflegekind in Dauerpflege aufgenommen. Dieses trägt aber natürlich den Familiennamen der Herkunftsfamilie. Nicht selten jedoch leiden Pflegekinder hierunter erheblich und so kommt es häufig zu Szenen, in welchen

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  • Maria Bilfinger bei VG Arnsberg: Keine pauschale Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtenpflege
  • Thomas bei Pflegegeld auch für Vormund
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  • Kuddel bei Freiwillige Sorgerechtsübertragung auf Pflegeeltern nach § 1630 III BGB

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