Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2019


Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Hier nun die Empfehlung für 2019

Alter des Pflegekindes
(von ... bis unter ... Jahren)
Kosten für den
Sachaufwand (€)
Kosten für die Pflege
und Erziehung
0 - 6560245
6 -12644245
12-18709245

Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert


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