Jugendhilfeausschusssitzung vom 01.02.2017

Wir waren zu viert in Funktion des PevDi e.V. zur Jugendhilfeausschusssitzung erschienen. Die Einladung, die wir dazu erhielten war auch an den Pflegeelternverein-Dithmarschen e.V gerichtet. In der Annahme, dass wir auch in dieser Funktion kurz vorgestellt werden würden, stellten wir fest, dass das nicht vorgesehen war und deshalb nicht durchgeführt wurde. Vielleicht müssen sich erst alle daran gewöhnen, dass es nun in Dithmarschen einen offiziellen Pflegeelternverein gibt, der solche und auch andere Termine, in offizieller Funktion wahrnimmt.

Zusammenfassung betrifft nur den Punkt: Pflegekinderwesen aus Sicht des PevDi e.V.

Frau Vidal, RSD-Nord erläuterte die Neuerungen zum Pflegekinderwesen in Dithmarschen. Die Ausrichtung wird gemäß  SGB VIII- Achtes Sozialgesetzbuch- stattfinden.

Das bisherige System der Inobhutnahme soll ebenfalls geändert werden, dazu soll es Bereitschaftspflegestellen geben, die noch installiert werden müssten. Das soll Ruhe in die Pflegefamilien bringen, die zur Zeit praktisch auch Inobhutnahmen machen zu ihren Dauerpflegekindern.

Dabei kam es auch zu Überlegungen eine Höchstgrenze an Pflegekindern pro Familie ggf. durchzuführen. Eine Idee ist, die max. Anzahl auf 5 Kinder , inkl. der leibl. Kinder, pro Pflegefamilie zu beschränken. Das heißt: wenn eine Familie 3 leibliche Kinder hat kann sie max noch 2 Pflegekinder (PK)  aufnehmen.

In diesem Zusammenhang sprach ein Ausschussmitglied auch die Pflegenester an. Dort können bis zu 5 Pflegekinder untergebracht werden und das wäre doch eindeutig zu viel für eine nicht ausgebildete Fachkraft.

Die Pflegenester sind speziell installierte Hilfemaßnahmen, die mit den Pflegeeltern auch so abgesprochen sind. Ob und in welchem Umfang diese Maßnahme weiter existieren kann muss natürlich noch diskutiert werden. Die bisherigen Pflegenester werden aber vorerst unter Bestandsschutz fallen.

Vorgestellt wurde die Möglichkeit einer Pflegeelternschule, die zur Qualifizierung von Pflegeeltern eingesetzt werden soll. Das mögliche Angebot sieht vor, eine bestimmte Anzahl an Modulen anzubieten, die dann hintereinander absolviert werden könnten. Eine Idee, der man unbedingt nachgehen sollte. Über das wie gibt es noch Gesprächsbedarf. Auf die Nachfrage eines Ausschuss-Mitgliedes, ob das nicht zu anspruchsvoll für Pflegeeltern sei, erwiderte die Vorstellerin, das die Module in einfacher, sprachlicher Ausgestaltung geplant werden könnten. Sicherlich wollte die Vorstellerin nicht damit zum Ausdruck bringen, dass Pflegeeltern, den vorgesehenen Modulen nicht folgen könnten und es deshalb eine „lite“ Version geben müsse.

Darüber konnten wir natürlich nur schmuntzeln und haben nach Beendigung der Sitzung herzhaft darüber gelacht.

Weitere Fragen zum Pflegekinderwesen waren, Mehrbedarf und auch weitere Leistungen und Hilfen für Pflegekinder und Pflegeeltern. Alles Punkte, die noch in der Vorstellungsplanung sind.

Dann folgte noch ein kurze Erläuterung der Begrifflichkeiten Pfleger und Vormund. Dazu gab es dann die aktuelle Statistik des Jugendamtes, die besagt, dass es 281 Amtsvormund- und -pflegschaften im Kreis Dithmarschen gibt.

Interessant wäre die Gegendarstellung gewesen wie viele Vormundschaften oder Pflegschaften bei Pflegeeltern und/oder Einzelvormündern liegen.

Das sind natürlich alles Herausforderungen, denen man sich noch stellen muss und die noch einigen Gesprächsbedarf haben.

Der Vorstand


 

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2 Gedanken zu “Jugendhilfeausschusssitzung vom 01.02.2017

  1. Hallo zusammen,
    das ist echt bedauerlich, dass sie nicht vorgestellt wurden, bzw. sich nicht offiziell vorstellen konnten, da sie ja eine Einladung bekommen hatten.
    Diese Ausschüsse funktionieren seltsam, jedenfalls aus meiner Sicht.
    Ich hoffe wir finden Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
    Gruß, Helmut Kroll (F!S)

    1. Moin Herr Kroll,
      da wir generell einer Vernetzung aller am Kindeswohl Beteiligten anstreben, wird es genügend Punkte geben, die wir gemeinsam angehen können.
      Der Vorstand

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