Kinder und Jugendschutz


Dr. Franziska Giffey legt Konzept zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 19. Oktober ein Konzept vorgelegt, das die Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung stärkt und die Bedingungen für schnelle und umfassende Hilfen für betroffene Menschen verbessert. Kern des Konzeptes ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer oder eines „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“.

Dr. Franziska Giffey:

„Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist grausam. Es ist unsere Aufgabe, junge Menschen zu schützen und denen, die Opfer geworden sind, schnelle Hilfe und verlässliche Unterstützung zukommen zu lassen. Opfer von sexualisierter Gewalt brauchen starke Strukturen, die sich auf allen Ebenen für sie einsetzen und für ihre Rechte einstehen. Das ist eine dauerhafte Aufgabe. Darum wird das Amt eines oder einer ‚Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundesregierung‘ dauerhaft eingerichtet. Die Beteiligung der Betroffenen werden wir weiterhin durch einen ehrenamtlichen Betroffenenrat sicherstellen. Nicht zuletzt ist mir die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland wichtig. Es darf weder Verschweigen noch Wegschauen geben. Darum soll die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland bis Ende 2023 fortgesetzt werden.“

Das in voller Bezeichnung sogenannte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen zur Verbesserung von Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in Kindheit und Jugend sowie bestmögliche Hilfen für betroffene Menschen“ umfasst im Einzelnen folgende Punkte:

  1. Die dauerhafte Einsetzung einer oder eines „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) bei der Bundesregierung. Der oder die Unabhängige Beauftragte wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhält der Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung. Die Beschäftigten sollen eine dauerhafte Perspektive erhalten und künftig mit unbefristeten Stellen die Arbeit des UBSKM unterstützen.
  2. Die Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Betroffenenrates bei der oder dem Unabhängigen Beauftragten. Dadurch wird die strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet.
  3. Die Verlängerung der Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland. Damit wird die im Januar 2016 begonnene systematische unabhängige Aufarbeitung bis Ende 2023 sichergestellt, um Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufzuklären.

Das Konzept soll in den kommenden Wochen durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend in die Praxis umgesetzt werden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 19.10.2018

 


 

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