Abbruch des Pflegeverhältnisses

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Immer wieder kommt es vor, dass ein Pflegeverhältnis vorzeitig aufgelöst werden muss.

Hierfür kann es vielfältige Gründe geben:
· Zwischen den Pflegepersonen und dem Kind haben sich Konflikte und Beziehungsstörungen derart manifestiert, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist.
· Der betreuerische, pflegerische oder erzieherische Bedarf des Kindes übersteigt die Möglichkeiten der Pflegepersonen.
· Die Rahmenbedingungen des Pflegeverhältnisses (z.B. Einflussnahme durch die Herkunftsfamilie oder auch Jugendamt) beeinträchtigen das familiäre Leben in einem Rahmen, der nicht mehr tragbar ist.
· Notwendige Hilfen und Unterstützung werden nicht gewährt, die Pflegefamilie fühlt sich allein gelassen.
· Andere in der Pflegefamilie lebende Personen (in erster Linie andere Kinder) werden durch das Pflegeverhältnis über Gebühr belastet.

Das Kind wechselt dann aus der Pflegefamilie in einen anderen Hilferahmen (andere Pflegefamilie, professionelle Pflegefamilie, Heimeinrichtung o.ä.).

Für die Pflegeeltern und das Kind bedeutet dies – trotz aller Probleme – eine einschneidende und schmerzhafte Trennungserfahrung.

Pflegeeltern müssen erfahren, dass sie trotz allen Bemühens (und oft auch trotz vielfältiger und professionell begleiteter Konfliktlösungsversuche) an ihre Grenzen geraten und haben das Gefühl zu versagen. In der Regel liegen die Gründe für das Scheitern eines Pflegeverhältnisses aber nicht in ihrer Person oder ihrer grundsätzlichen Befähigung als Pflegeperson. Vielmehr ist der Abbruch eines Pflegeverhältnisses häufig ein Ausdruck dafür,
· dass die Form der Unterbringung in einer Pflegefamilie nicht die richtige war (z.B. weil das Kind nicht (mehr) familienfähig ist oder
· dass die Bedürfnisse des Kindes und die damit verbundenen Anforderungen an die Pflegefamilie fasch eingeschätzt wurden oder aufgrund unzureichender Informationen zum Zeitpunkt der Unterbringung nicht einschätzbar waren.
Häufig verstärken sich auch die Problematiken der Kinder mit zunehmendem Alter und entwickeln sich zu einer erheblichen Belastung für alle Familienmitglieder.

Es ist wichtig, dass es Pflegepersonen gelingt, sich von Versagens- oder Schuldgefühlen zu befreien. Sie müssen trauern und die Trennungssituation bewältigen können ohne sich oder das Kind mit Vorwürfen zu belasten. Hierbei benötigen sie eine einfühlsame Begleitung – auch über die Beendigung des Pflegverhältnisses hinaus.

Auch die Kinder müssen im Falle eines Pflegeabbruchs intensiv begleitet werden. Für sie ist der Übergang in eine neue Lebenssituation nur schwer konstruktiv zu bewältigen. Auch wenn sie äußerlich scheinbar ungerührt oder erleichtert erscheinen und während des Pflegeverhältnisses kaum tiefere Bindungen an die Pflegeperson(en) erkennbar wurden, werden in der Regel Gefühle wie Trauer, Angst oder Aufregung aufkommen.

Beim Abbruch eines Pflegeverhältnisses müssen daher die Anliegen und Bedürfnisse des Kindes maßgeblich für die weitere Perspektiventwicklung sein. Es muss sorgsam abgewogen werden, welche Hilfeform folgen soll und wie diese so vorbereitet und umgesetzt werden kann, dass sie für das Kind eine Chance bedeutet und von ihm auch so erlebt werden kann.

Auch nach dem Abbruch eines Pflegeverhältnisses kann es dem Kindeswohl entsprechen, dass der Kontakt nicht gänzlich abbricht und die Pflegfamilie das Kind weiter begleitet. In diesen Fällen haben Pflegepersonen ein Umgangsrecht gem. § 1685 BGB .

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